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Die Anträge sind eingereicht, das Antragsbuch geschrieben
Am 28/29. September 2019, in Kassel, Samuel-Beckett-Anlage 6 (selber Ort wie 2018), Bundesparteitag von "Bündnis Grundeinkommen".
Webseite zu Neustart: neustart.buendnis-grundeinkommen.de
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Fertige Anträge, Antragsbuch »
Anträge Rohfassungen:
"Bündnis plus"
BGE Bewegung als Bündnis für das Bedingungslose Grundeinkommen plus "Partei BGE" als Werkzeug
Im Projekt Neustart bisher Variante "2" und "3". Partei als Werkzeug für das BGE und Bündnis+Antragstellerkreis
Antragstext
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Thomas Eber, Rita Das Gupta, Nadja Lutter, Helga Fischer, Eric Eber, Sebastian Schirmer
"Bündnis plus"
Die Satzung wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 9 (1):
"(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, optional dem stellvertretenden Schatzmeister und optional weiteren Mitgliedern für spezielle Aufgaben sowie den jeweiligen gewählten Vorsitzenden der Landesverbände. Die Mitgliederversammlung kann für nicht durch Vorsitzende eines Landes im Vorstand vertretene Länder weitere Vorstandsmitglieder berufen. Tritt ein Vorsitzender eines Landesverbandes dem Vorstand bei, ersetzt dieser ein bisher für dieses Bundesland gewähltes weiteres Vorstandsmitglied."
wird ersetzt durch:
"(1) Der Vorstand besteht aus bis zu sechs Mitgliedern, den zwei Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden und den zwei Schatzmeistern (jede Doppelbesetzung der drei Positionen (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister) besteht aus unterschiedlichen Geschlechtern) sowie optionalen weiteren Mitgliedern für spezielle Aufgaben; jede der drei Positionen muss jedoch mindestens einfach besetzt sein."
Der bisherige § 9 (2) Satz 1:
"(2) Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und ggf. dem stellvertretenden Schatzmeister."
wird ersetzt durch:
"(2) Das Präsidium besteht aus dem Vorstand aus Absatz (1) abzüglich der optionalen weiteren Mitgliedern für spezielle Aufgaben."
Ein sechs Personen starker Bundesvorstand ist in der Praxis handlungsfähiger, wie ein großes Gremium mit bis zu 19 Mitgliedern.
Paritätisch besetzte "Doppelspitzen", bzw. Zweier-Teams, bedeuten weniger Verantwortung und Arbeitsbelastung für den einzelnen, sorgen für eine ausgewogene Geschlechterverteilung in den Verantwortungsbereichen und Teams, und machen es (hoffentlich) leichter Kandidaten*Innen für den BuVo zu finden.
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Thomas Eber, Rita Das Gupta, Nadja Lutter, Helga Fischer, Eric Eber, Sebastian Schirmer
"Bündnis plus"
Die Satzung wird wie folgt geändert:
Der bisherige § 9 (1) Satz 1:
"(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, optional dem stellvertretenden Schatzmeister und optional weiteren Mitgliedern für spezielle Aufgaben sowie den jeweiligen gewählten Vorsitzenden der Landesverbände."
wird ersetzt durch:
"(1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister, optional dem stellvertretenden Schatzmeister und optional weiteren Mitgliedern für spezielle Aufgaben sowie den jeweiligen gewählten Vorsitzenden und den jeweiligen stellvertretenden Vorsitzenden der Landesverbände, wobei die jeweiligen stellvertretenden Vorsitzenden der Landesverbände bei Anwesenheit des jeweiligen Vorsitzenden der Landesverbände kein Stimmrecht haben, wohl aber bei deren Abwesenheit."
Im Moment sind nur die ersten Vorsitzenden eines Landesverbandes im BuVo stimmberechtigt. Wenn der/die erste LV-Vorsitzende verhindert oder zurückgetreten ist, kann bisher der/die Stellvertreter*in nicht für den Landesverband im BuVo abstimmen.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses sehr oft geschieht und nur wenige stimmberechtigte LaVo-Vertreter*Innen an den BuVo-Sitzungen teilnehmen.
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Thomas Eber, Rita Das Gupta, Nadja Lutter, Helga Fischer, Eric Eber, Sebastian Schirmer
Arbeitsfassung Partei-Partei
Neue Kurzfassung (19.8.)
Professionalisierung des Bündnis Grundeinkommen als Mitgliederpartei
Damit das Bündnis Grundeinkommen auch in Zukunft fortbestehen, längerfristig handlungsfähig bleiben und als Partei das Thema Bedingungsloses Grundeinkommen effektiv nach vorne und in die Parlamente bringen kann, streben wir einen höheren Grad der Professionalisierung an. In diesem Zusammenhang stellen wir uns zukünftig als Mitgliederpartei auf, die ab dem 01.01.2020 einen eigenen Mitgliedsbeitrag erhebt.
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Jedes Mitglied entscheidet selbst über die Höhe seines Beitrags. Als Referenz dient folgende Staffelung:
a) Normaler Mitgliedsbeitrag: 8 Euro
b) Ermäßigter Mitgliedsbeitrag: 4 Euro
c) Fördermitgliedsbeitrag: 25 Euro
Durch die dadurch generierten Mittel soll die Position eines Bundesgeschäftsführers geschaffen werden, der dem Bundesvorstand in den Bereichen Administration, Mitgliederverwaltung sowie Schatzmeisterei zuarbeitet und für die weitere Gewinnung von Spenden für die Partei aktiv wird. Der Bundesgeschäftsführer wird vom Bundesvorstand durch absolute Mehrheit gewählt.
Mit der Professionalisierung als Mitgliederpartei schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe.
1.) Es gibt viele Menschen, die für das BGE eintreten und auch aktiv sein möchten. Sie erfahren vor allem dann Sinn in ihrem Tun, wenn sie innerhalb einer gut organisierten Struktur eingebunden sind und sich zusammen mit anderen Mitgliedern und Aktivist*innen gemeinsam für ihr Thema einzusetzen können. Diese Menschen wollen wir gewinnen und dafür sorgen, dass sie innerhalb unserer Organisation wertvolle Erfahrungen der Resonanz und Selbstwirksamkeit machen können. Jeder und jede, der oder die sich gerne als Mitglied bei uns einbringen möchte, kann den entsprechenden Mitgliedsantrag stellen. Über ihn befindet gemäß unserer Satzung der Vorstand.
2.) Durch die Schaffung der Position eines Bundesgeschäftsführers erreichen wir außerdem eine deutliche Entlastung des neuen Bundesvorstands in Sachen Arbeitspensum. Zeitgleich wird es einfacher, geeignete Persönlichkeiten zu finden, die neben ihrem Berufs- und Privatleben auch Verantwortung in einem Vorstandsamt übernehmen können, um die Platzierung unseres Themas weiter voranzubringen statt die meiste Zeit mit parteiinternen Verwaltungsaufgaben beschäftigt zu sein.
Wichtig hierbei ist uns: Wir wollen nicht Mitgliederpartei sein, um unsere Mitglieder lediglich als Beitragszahler zu „melken“. Wir wollen ganz bewusst Mitgliederpartei sein, um in der Breite mehr für die Einführung eines BGE bewirken zu können, als es mit einer Minimalpartei bisher vielleicht möglich gewesen ist.
Mögliche SÄAs des BPT2019, welche zeitlich nicht entschieden wurden:
BTP2018 SÄA10: BESCHLUSS ÜBER MITGLIEDSBEITRÄGE AUF BUNDESEBENE
BTP2018 SÄA9: BEENDIGUNG MITGLIEDSCHAFT BEI NICHTBEZAHLEN MITGLIEDSBEITRÄGE
Kurzfassung (15.8.)
Professionalisierung des Bündnis Grundeinkommen als Mitgliederpartei
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Damit das Bündnis Grundeinkommen auch in Zukunft fortbestehen, längerfristig handlungsfähig bleiben und als Partei das Thema Bedingungsloses Grundeinkommen effektiv nach vorne und in die Parlamente bringen kann, streben wir einen höheren Grad der Professionalisierung an. In diesem Zusammenhang stellen wir uns zukünftig als Mitgliederpartei auf, die ab dem 01.01.2020 einen eigenen Mitgliedsbeitrag erhebt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 8 Euro pro Monat. Durch die dadurch generierten Einnahmen soll die Position eines Bundesgeschäftsführers geschaffen werden, der dem Bundesvorstand in den Bereichen Administration, Mitgliederverwaltung sowie Schatzmeisterei zuarbeitet und für die weitere Gewinnung von Spenden für die Partei aktiv wird. Der Bundesgeschäftsführer wird vom Bundesvorstand durch absolute Mehrheit gewählt.
Mit der Professionalisierung als Mitgliederpartei schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe.
1.) Es gibt viele Menschen, die für das BGE eintreten und auch aktiv sein möchten. Sie erfahren vor allem dann Sinn in ihrem Tun, wenn sie innerhalb einer gut organisierten Struktur eingebunden sind und sich zusammen mit anderen Mitgliedern und Aktivist*innen gemeinsam für ihr Thema einzusetzen können. Diese Menschen wollen wir gewinnen und dafür sorgen, dass sie innerhalb unserer Organisation wertvolle Erfahrungen der Resonanz und Selbstwirksamkeit machen können. Jeder und jede, der oder die sich gerne als Mitglied bei uns einbringen möchte, kann den entsprechenden Mitgliedsantrag stellen. Über ihn befindet gemäß unserer Satzung der Vorstand.
2.) Durch die Schaffung der Position eines Bundesgeschäftsführers erreichen wir außerdem eine deutliche Entlastung des neuen Bundesvorstandes in Sachen Arbeitspensum. Zeitgleich wird es einfacher, geeignete Persönlichkeiten zu finden, die neben ihrem Berufs- und Privatleben auch Verantwortung in einem solchen Vorstandsamt übernehmen können, um die Platzierung unseres Themas weiter voranzubringen statt die meiste Zeit mit parteiinternen Verwaltungsaufgaben beschäftigt zu sein.
Wichtig hierbei ist uns: Wir wollen nicht Mitgliederpartei sein, um unsere Mitglieder lediglich als Beitragszahler zu „melken“. Wir wollen ganz bewusst Mitgliederpartei sein, um in der Breite mehr für die Einführung eines BGE bewirken zu können, als es mit einer Minimalpartei bisher vielleicht möglich gewesen ist.
Hierfür schlagen wir vor, unsere Satzung wie folgt zu ändern:
In §6 „Mitgliedsbeiträge“ wird Satz 1 gestrichen und ersetzt durch:
„Ab dem 01.01.2020 beträgt der Mitgliedsbeitrag 8 Euro pro Monat. Der Beitrag wird jeweils zum 15. eines Monats durch den Bundesvorstand im Lastschriftverfahren eingezogen.“
Antrag zum Bundesparteitag:
Professionalisierung des Bündnis Grundeinkommen als Mitgliederpartei
Damit das Bündnis Grundeinkommen auch in Zukunft fortbestehen, längerfristig handlungsfähig bleiben und als Partei das Thema Bedingungsloses Grundeinkommen effektiv nach vorne und in die Parlamente bringen kann, streben wir einen höheren Grad der Professionalisierung an. In diesem Zusammenhang stellen wir uns zukünftig als Mitgliederpartei auf, die ab dem 01.01.2020 einen eigenen Mitgliedsbeitrag erhebt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 8 Euro pro Monat. Durch die dadurch generierten Einnahmen soll die Position eines Bundesgeschäftsführers geschaffen werden, der dem Bundesvorstand unterstellt ist und ihm in Sachen Administration, Mitgliederverwaltung sowie Schatzmeisterei zuarbeitet und proaktiv für die weitere Gewinnung von Spenden für die Partei aktiv wird. Der Bundesgeschäftsführer wird vom Bundesvorstand durch absolute Mehrheit gewählt.
Mit der Professionalisierung als Mitgliederpartei schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen gibt es viele Menschen, die für das BGE eintreten und auch aktiv sein wollen. Sie erfahren vor allem dann Sinn in ihrem Tun, wenn sie innerhalb einer starken, effizienten Struktur eingebunden sind und auf andere begeisterte Menschen treffen, die ebenfalls Lust darauf haben, sich für ihr Thema proaktiv einzusetzen. Diese Menschen wollen wir gewinnen und dafür sorgen, dass sie innerhalb unserer Organisation wertvolle Erfahrungen der Resonanz und Selbstwirksamkeit machen können. Egal ob als Mitglied oder Antragsteller*in oder Aktivist*in. Jeder und jede, der bzw. die sich jedoch gerne als Mitglied einbringen möchte, kann den entsprechenden Mitgliedsantrag stellen. Über ihn befindet der Vorstand des jeweiligen Landesverbandes. Die zentrale Mitgliederverwaltung obliegt nach wie vor dem Bundesvorstand. Er kann innerhalb drei Wochen nach Übermittlung der Mitgliedsdaten durch den Landesverband die Neuaufnahme ablehnen, wenn durch seine Prüfung berechtigte Zweifel über das Neumitglied anzumelden sind. Der Mitgliedsantrag gilt in diesem Fall als abgelehnt.
Zum anderen erreichen wir durch die Schaffung der Position eines Bundesgeschäftsführers eine deutliche Entlastung des neuen Bundesvorstandes in Sachen Arbeitspensum. Dadurch wird es einfacher sein, geeignete Persönlichkeiten zu finden, die neben ihrem Berufs- und Privatleben auch Verantwortung in einem solchen Vorstandsamt übernehmen können, um in einem schlagkräftigen Team die Platzierung unseres Themas voranzubringen statt die meiste Zeit mit zeitaufwendigen parteiinternen Verwaltungsaufgaben beschäftigt zu sein.
Wichtig hierbei ist uns: Wir wollen nicht Mitgliederpartei sein, um unsere Mitglieder lediglich als Beitragszahler zu „melken“. Wir wollen ganz bewusst Mitgliederpartei sein, um in der Breite mehr für die Einführung eines BGE bewirken zu können, als es mit einer Minimalpartei bisher vielleicht möglich gewesen ist.
Vor diesem Hintergrund wollen wir das BGE nicht nur auf dem Stimmzettel sichtbar machen, sondern bekennen uns klar zu dem Ziel, das BGE tatsächlich in die Parlamente bringen zu wollen. Entweder a) durch das Gewinnen von Wählerstimmen durch die uns der Einzug ins Parlament direkt gelingt und/oder b) indirekt indem wir Druck auf andere Parteien ausüben bzw. sie ermutigen, unser Thema aufzugreifen und zu ihrem eigenen zu machen.
So oder so unterstreichen wir an dieser Stelle noch einmal deutlich: Es geht uns nicht um Einzelpersonen, deren Profilierung oder die Partei selbst. Es geht uns ausschließlich um die Sache und wirksame Mittel und Wege, damit das Bedingungslose Grundeinkommen nach unseren vier Kriterien tatsächlich eingeführt wird. Die Partei ist und bleibt dafür nur ein Mittel zum Zweck.
Als Bündnis Grundeinkommen wissen wir sehr genau, dass wir mit dem BGE ein dickes Brett bohren, das uns viel Geduld und Ausdauer abverlangen wird. Genau deswegen verstehen wir uns gemeinsam mit den anderen Grundeinkommensakteuren als Teil einer Bewegung, die organisationsübergreifend Kräfte entfalten und bündeln kann, um so noch wirksamer sein zu können.
Inhaltlich halten wir als Bündnis Grundeinkommen weiterhin am Grundsatz der Monothematik fest. Ebenso an der Modellneutralität sowie der Losung, dass sich die Partei auflöst, wenn das BGE nach unseren vier Kriterien rechtsverbindlich eingeführt wurde. In Zukunft werden wir aber noch klarer die Vorteile des BGE herausarbeiten und noch deutlicher machen, wie das Grundeinkommen auch auf andere Politikfelder positiv einwirken kann. Darüber hinaus sprechen wir uns auch für systemimmanente Zwischenschritte aus, welche die Einführung eines BGE begünstigen können. Bei einem Sprung ins Parlament werden wir entsprechende Initiativen in die parlamentarische Arbeit mit einbringen.
Organisatorisch ist die Aufgabenteilung klar verteilt. Der Bundespartei obliegt die zentrale Steuerung der Partei. Jede Änderung des Programmes, des Logos sowie der Satzung bedarf einer 3/4-Mehrheit auf dem Bundesparteitag. Die Landesverbände tragen die Verantwortung dafür, mit eigenen Veranstaltungen, regelmäßigen Treffen bzw. Aktivitäten in ihren Ländern Präsenz zu zeigen, um so erste Anlaufstelle für Menschen vor Ort zu sein. Hierfür stellt der Bundesvorstand den Landesverbänden ein eigenes Budget zu Verfügung, das jeder LV selbst verwaltet und nach eigenem Ermessen für die politische Arbeit einsetzen kann. Spenden können ausschließlich an den Bundesverband gerichtet werden.
Für die Erreichung der oben genannten Ziele beantragen wir, unsere Satzung wie folgt zu ändern:
1.)
2.)
3.)
4.)
Partei – Partei
Antrag:
Der Parteitag beschließt die Satzung wie folgt zu ändern:
Der Bundesgeschäftsführer wird durch den Bundesvorstand durch absolute Mehrheit gewählt.
Der Bundesvorstand kann einen Bundesgeschäftsführer beauftragen mit der Entlastung der Vorstandstätigkeiten.
Beschreibung der Aufgaben(Nicht in der Satzung)
Der Bundesgeschäftsführer trägt die Verantwortung für
· Mitgliederverwaltung
· Führt die Buchungsliste
· Kommuniziert mit dem Bundes- und den Landesschatzmeistern
· Auswahl und Vorschlag zur Wahl von Assistenten des Bundesgeschäftsführers
· Koordination der Delegierung an die Assistenten der Landesvorständen
·
Mitgliederbeitrag:
Der Mitgliederbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt.
Höhe des Mitgliederbeitrag?
Mögliche Sanktion durch Verlust des Stimmrechts bei ausbleibenden Mitgliedsbeiträgen.
Programmergänzung:
Wir helfen mit systemimmanente Zwischenschritte voranzubringen.
Mögliche Aufgaben des Bundesgeschäftsführers (Entnommen aus der Aufgabenbeschreibung des Präsidiums):
Vorsitzender:
Leitung und Koordination des Vorstands sowie der Vorstandssitzungen
Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Events und Veranstaltungen
Pflege der Beziehungen zu den Landesverbänden
Vertretung der Partei nach außen
Pflege der Beziehungen zu innerparteilichen und BGE-nahen Gruppen
Aufsicht über die Bundesgeschäftsstelle
Koordination und Gesamtverantwortung der Bundes-IT
Stellvertretender Vorsitzender:
Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen
Ansprechpartner parteiinterne / parteinahe Medien
Pflege der Beziehungen zu den Landesverbänden
Pflege der Beziehungen zu innerparteilichen und BGE-nahen Gruppen
Schatzmeister:
Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse
laufende Meldungen gegenüber dem Finanzamt sowie anderen Behörden und Trägern
primäre Vertretung nach außen gegenüber Kredit-/Finanzinstituten
Zentraleinkauf
Personalwesen
Spendenwesen/Fundraising
Rechenschaftsbericht/Wirtschaftsprüfung
Ansprechpartner für die Landesschatzmeister
Erstellung und Pflege der Inventarliste
Verwaltung der Bundeszugänge für Buchhaltung und Beauftragungen
Bremer Vorschlag:
bpt-2018.buendnis-grundeinkommen.de/vor-und-nachteile/bremer-vorschlag-aktive-landesverbaende/
Vier Anträge
SÄA: SUSPENDIERUNG DES WAHLRECHTS BEI NICHTBEZAHLEN MITGLIEDSBEITRÄGE
Antragstext:
Die Bundesmitgliederversammlung beschließt die folgende Ergänzung der Satzung in Abschnitt A §6
§6a SUSPENDIERUNG DES WAHLRECHTS
Nach Nichtbezahlen von fälligen Mitgliedsbeiträgen in zwei aufeinanderfolgenden Monaten
wird das Wahlrecht des Mitglieds bei Mitgliederversamlungen
solange suspendiert bis die fälligen Mitgliedsbeiträge beglichen wurden.
Begründung:
Derzeit sieht die Satzung bei Nichtbezahlen von Mitgliedsbeiträgen lediglich einen
möglichen aber nicht automatisch-zwingenden Ausschluss nach mindestens einer
Mahnung gemäß Abschnitt A § 5 (3) vor.
Es soll durch das Suspendieren des Wahlrechts eine unkomplizierte Möglichkeit
eingeräumt werden das säumige Mitglied zum Bezahlen der Mitgliedsbeiträge zu bewegen.
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Dirk Schmelz, Michael Schmidt,
————————————————————————————————————————-
Die Bundesmitgliederversammlung beschließt die folgende Änderung der Satzung in ABSCHNITT B: BEITRAGSORDNUNG
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Höhe und Umfang der Mitgliedsbeiträge werden von der Bundesmitgliederversammlung festgesetzt und sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.
(2) Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der zur Bundesmitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Parteimitglieder erforderlich.
(3) Beschließt die Bundesmitgliederversammlung keinen Mitgliedsbeitrag so wird jedem Mitglied eine Spende an den Bundesverband empfohlen.
Begründung:
Dadurch wird klargestellt, dass es nur die Bundesmitgliederversammlung die Mitgliedsbeiträge festsetzt.
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Dirk Schmelz, Michael Schmidt,
————————————————————————————————————————-
Änderung Mitgliedsbeitrag Antrag:
Im Rahmen des §1 Mitgliedsbeträge der Beitragsordnung ergeht folgende Empfehlung an die Bundesmitgliederversammlung:
(1) Jedes Mitglied entscheidet sich selbst für einen der folgenden Mitgliedsbeiträge.
a) Normaler Mitgliedsbeitrag: 8 Euro
b) Ermäßigter Mitgliedsbeitrag: 4 Euro
c) Fördermitgliedsbeitrag: 25 Euro
(2) Der Mitgliedsbeitrag ist erstmalig, im auf den Eintritt folgenden Monat, fällig.
(3) Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben und ist ab dem ersten Werktag des Monats fällig.
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Bundeskonto der Partei zu überweisen.
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist letztmalig, im auf den Austritt folgenden Monat, fällig.
Begründung: siehe Grundsatzbeschluss Partei-Partei
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Dirk Schmelz, Michael Schmidt,
———————————————————————————————————————-
Härtefallreglung
Die Bundesmitgliederversammlung beschließt folgende Ergänzung der Satzung in Abschnitt A §4
(4) Härtefallreglung: Ist aufgrund von außergewöhnlichen Umständen die Zahlung des Mitgliedsbeitrag
unzumutbar kann die Mitgliedschaft, durch einen Beschluß des Bundesvorstandes, zeitlich befristet suspendiert werden.
Begründung:
Sonst wäre das Mitglied nach wiedererlangter Zahlungsfähigkeit, durch Abschnitt A §6a verpflichtet,
alle nicht gezahlten Mitgliedsbeiträge nachzuzahlen.
Antragsteller (Es werden mindestens 5 für einen Antrag benötigt)
Dirk Schmelz, Michael Schmidt,
Antrag…
Antrag…
Idee (Antrag? …)
Obleute aus den Reihen der Partei wählen; Schnittstelle zu den Aktivisten, die kein Parteimitglied sein wollen oder können. Obleute sollen das Recht haben, Anträge zu stellen. …
Können nicht jetzt schon Nichtmitglieder ( zu3. mit Namen..) Anträge stellen ? /RiTA
Ja. Zwar nicht direkt, aber es ist möglich. Bei der Idee "Obleute" geht es um ein Signal, eine Botschaft. Du bist nicht machtlos, auch Aktivisten haben verbindliche Mitbestimmungsmöglichkeiten in der "Partei". /TE
Es braucht 5 Antragssteller (auch ohen Parteibuch möglich)
Idee (Antrag? …)
Wenn "Antragstellerkreis plus Partei" (in dieser Reihenfolge!) dann: Partei soll Recht auf Nutzung von Logo und CD u.a. der Bewegung (stillschweigend oder offiziell) überlassen und nur dann in Aktion treten, wenn Wahlen anstehen.
Spielregeln für das Benutzen von Namen und Design definieren. Mit welchen Empfehlungen und mit welchen Grenzen, eine Freigabe erfolgt. (Beispiel DIE PARTEI von Sonneborn).
Idee (Antrag? …)
Kandidatensuche zu verschiedenen Modellen:
Die, die sich für geeignet halten, sind in der Regel (es gibt Ausnahmen) reich an Ego - leider nicht an Eignung.
Die wenigen, die vielleicht geeignet wären, wollen nicht. (Sie sind ja nicht dumm, die Geeigneten xD ) - weil sie evtl. anderweitig genug ausgelastet sind, nachdem sie ja eben geeignt sind. (Ich sehe grad nicht, wie ich die Schrift anders einfärben könnte./Ri
Wie erreichen wir das man unter "Vorstand" nicht "Führung" (gar "Chef") versteht?
Vllt klarstellen, dass dieses Amt im Dienste der Gemeinschaft ist…/Rita -
Und als Ehrenamt, mit wenig Ehre - dafür mit viel Kritik und Anspruch… /TE
(Ist das so dazwischenschreiben ok? /Rita
Ich würde es irgendwie markieren, kursiv, farblich…
Wiki ist halt kein Chat, eher Webseite xD /TE )
Wie lernt man, dass man Freunde die man in solche Ämter wählt, nicht hinterher alleine lässt?
Wäre ein echtes Vorstandsteam, eine Dreier- oder Viererspitze ein Weg?
(Wirklich mehrere erste Vorsitzende plus Stellvertreter plus Schatzmeister)
Ja, da braucht man viele Leute. Andererseits findet man vermutlich für ein echtes, größeres Team leichter Kandidaten, wie für die jetzige Variante (1. Vorsitz. plus Stellvertreter*in).
Idee (Antrag? …)
Stilvolle Auflösungszeremonie? ins Nirwana…
Die Anträge sind wohl schon fertig ( mit Alina, Richard, Ulrich bestimmt schon gut zum Eintüten)
Bitte beachten: Ausschweifende Diskussionen, Schmähkritik oder destruktive Monsterbeiträge sind hier nicht erwünscht bzw. der falsche Ort. Ein Wiki ist eine offene Webseite, kein Chat. Bitte dazu an geignete Orte wie Facebook gehen.
Insbesondere Schmähkritik und destruktive Monsterbeiträge werden ohne Vorwarnung verschoben oder entfernt.
Welche Grafik gefällt am besten?
(Ausgelagert)