Projekt "Antrag für Klarnamenspflicht für offizielle Anträge"


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(Thomas Eber, 8.10.17)

Ich habe diesen Antrag jetzt allgemein gestellt und von der ehemaligen Tagesordnung und Kommentaren befreit, da die 42. Vorstandssitzung gestrichen und das Protokoll gelöscht wurde.
(Thomas Eber, 8.10.17) 


Bearbeitbare Kopie vom 7.10.2017 

 

TOP XX - Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (Artikel 3 Absatz 3 Punkt 2)

durch Thomas Eber (Reutlingen), Gert Schmidt (Hannover), Michael Nothdurft (Stuttgart), Philipp Martin (Köln), Anke Daßler (Jena), Christian Gielow (Hamburg), Mark Appoh (Frankfurt, Susanne Bur (Saarbrücken), Gerhard Seedorff (Unterhaching Bayern)


Anonyme Anträge zur Vorstandssitzung widersprechen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die bisher gängige Praxis, lediglich einen Vornamen anzugeben, reicht nicht mehr aus. Eine wachsende Zahl von Mitgliedern und UnterstützerInnen würde eine Zuordnung eines Antrags zu einer Person oder Initiative bei Nennung nur des Vornamens verhindern.

 

Die AntragstellerInnen müssen eindeutig identifizierbar sein, um Missverständnissen entgegenzuwirken sowie transparente, vertrauensvolle und vor allem in den Abläufen gesicherte Vorstandsarbeit zu ermöglichen.

 

Stimmungsbild - was ist richtig als Zusatz zum Klarnamen:

Bezeichnung der Projektgruppe, Bundesland, Wohnort (ohne Straße)

 

Antrag:

Anträge außerhalb des Vorstands dürfen nur von Personen gestellt werden, die ihre Vor- und Zunamen und ihren Wohnort, ohne Straße, angeben (alternativ: Bundesland, Projektgruppe).

 

Neuer Text in der Geschäftsordnung Änderung in blau gekennzeichnet

Art. 3 Anträge

(3) Anträge müssen

den Vor- und Zunamen eines Ansprechpartners / einer Ansprechpartnerin, die Bezeichnung der Projektgruppe oder des Bundeslands oder Wohnort (ohne Straße) – gewöhnlich der/die Hauptantragsstellende – angeben/enthalten

 

 



 

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